Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten, soferne nicht ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
1.2. Mündliche Vereinbarungen haben nur dann Rechtswirksamkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1.3. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind schriftlich als verbindlich erklärt worden.
2.2. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.3. Ein Vertrag über die angeführten Waren kommt erst rechtswirksam zustande, wenn die Annahme der Bestellung durch uns erfolgt. (Auftragsbestätigung).

§ 3 Eigentumsvorbehalt

3.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten (Zinsen, Kosten einer gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverfolgung) bleibt die gelieferte Ware ausschließlich unser Eigentum und darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung an Dritte weiter veräußert werden.
3.2. Die Vorbehaltsware darf auch weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Bei Pfändungen durch Dritte hat der Kunde unser Eigentumsrecht bekanntzumachen und uns unverzüglich zu verständigen. Kosten die durch notwendig werdende Interventionen anfallen trägt der Kunde, ebenfalls hat er jeden Schaden zu ersetzen, der durch eine Unterlassung der Verständigung entsteht.
3.3. Der Kunde hat die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln, von anderer Ware getrennt zu lagern und gegen Feuer, Diebstahl zu sichern und zu versichern.
3.4. Für den Fall, dass wir vom Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen verpflichtet sich der Kunde, die vertragsgegenständlichen Waren auf eigene Kosten an uns ohne unnötigen Aufschub zurückzustellen und uns vollkommen schad- und klaglos zu halten, uns den entgangenen Gewinn zu ersetzen, ebenso allenfalls erforderliche Reparaturarbeiten, Standkosten, Wertverminderung etc.

§ 4 Preise und Zahlung

4.1. Soferne nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preis frei Haus zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
4.2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung angeführte Konto innerhalb der auf der Rechnung angeführten Zahlungsfrist zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn dazu eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
4.3. Im Falle des Zahlungsverzuges sind die in Österreich für Unternehmer gültigen Verzugszinsen vom Kunden zu bezahlen, ebenso außergerichtliche Mahn- und Betreibungskosten durch einen Rechtsanwalt zu ersetzen.
4.4. Für den Fall, dass der Kunde trotz einwöchiger schriftlicher Nachfristsetzung mit fälligen Zahlungen im Verzug ist, sind wir nicht mehr verpflichtet, weitere bereits vom Kunden bestellte Waren zu liefern oder neue Bestellungen des Kunden entgegenzunehmen und können uns diesbezüglich auch die Lieferung gegen Vorkasse vorbehalten. Dasselbe gilt für den Fall, dass wir berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit und Bonität des Kunden haben, weil er Verbindlichkeiten gegenüber anderen Gläubigern (Lieferanten, Sozialversicherungsträger, Finanzamt etc.) nicht bei Fälligkeit erfüllt oder Informationen von Gläubigerschutzverbänden über eine mangelnde Bonität erfolgt.

§ 5 Lieferpflichten, Lieferzeit

5.1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
5.2. Die bestätigte Lieferzeit gilt bei vereinbarter Teilvorauszahlung erst ab Zahlungseingang.
5.3. Bei nicht vorhersehbaren Lieferverzögerungen oder auch im Falle höherer Gewalt, unvorhergesehener Streiks, Aussperrungen, kriegerische oder kriegsähnliche Ereignisse etc. die nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, sind wir an die vereinbarten Lieferzeiten nicht gebunden.
5.4. Grundsätzlich kann der Kunde bei Überschreiten von Lieferfristen durch uns keinen Verdienstentgang oder Vermögensschäden geltend machen, es sei denn, es würde uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen sein.

§ 6 Gefahrübergang

6.1. Mit erfolgtem Entladen der Ware durch den Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter erfolgt der Gefahrenübergang an den Kunden.
6.2. Sollte der Kunde die Entladung zu Unrecht verweigern, erfolgt dennoch der Gefahrenübergang mit der versuchten Entladung der Ware beim Kunden.

§ 7 Gewährleistung/Mängelrüge

7.1. Wir übernehmen die Gewährleistung für die gelieferten Waren nach den einschlägigen Bestimmungen der für das gegenständliche Rechtsgeschäft anzuwendenden österreichischen Gesetze, insbesondere UGB und ABGB,  es sei denn, dass in den Bestell- und Vertragsunterlagen für das konkrete Rechtsgeschäft abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.
7.2. Jedenfalls ist der Kunde aber zur Überprüfung der gelieferten Waren unverzüglich nach erfolgter Abladung durch den Kunden auf allfällige Mängel oder Schäden hin verpflichtet, ebenso zu einem diesbezüglichen im CMR.
7.3. Mängelrügen sind binnen 7 Tagen ab Übergabe der Waren durch den Kunden schriftlich bei uns vorzunehmen, wobei der Kunde den Nachweis der sofortigen Mängelüberprüfung zu erbringen hat und nur unter dieser Voraussetzung Mängelrügen auch rechtzeitig sind.
7.4. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges vorlag, so werden wir die Ware vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist entweder nachbessern oder austauschen, wobei sich der Kunde verpflichtet, die Waren zur Überprüfung an uns vorerst auf eigene Kosten zurückzusenden. Wenn wir die Mängelrüge als gerechtfertigt erachten, ersetzen wir dem Kunden diese Versandkosten.
7.5. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzforderungen oder Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen wenn wir einer Nachbesserungs- oder Austauschpflicht aufgrund gerechtfertigter Mängelrüge fristgerecht nachkommen.

§ 8

8.1. Für alle gegen uns gerichteten Schadenersatzansprüche wegen schuldhafter Pflichtverletzung, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Lieferung (ausgenommen Fälle des Fehlens vertraglich zugesicherter Eigenschaften der gelieferten Ware), positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Produkthaftpflicht haften wir nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden.

§ 9 Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

9.1. Als Gerichtsstand wird jenes sachlich in Betracht kommende Gericht für alle Rechtsstreitigkeiten mit unseren Kunden vereinbart, an dem unser Unternehmen den Sitz hat.
9.2. Es wird ausschließlich das Recht der Republik Österreich vereinbart, insbesondere österreichisches Unternehmensrecht (derzeit UGB), es sei denn, durch internationale Abkommen ist zwingend anderes Recht, insbesondere UN-Recht anzuwenden.

§ 10 Erfassung von Kundendaten

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die über ihn gespeicherten Daten EDV-mäßig erfasst und verarbeitet werden.

§ 11 Salvatorische Klausel/Nebenabreden

11.1. Sollten einzelne Bestimmungen oder Bedingungen dieser allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen ungültig oder rechtswidrig werden, berührt dies die übrigen Bestimmungen und Bedingungen nicht und bleiben diese weiterhin gültig. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Teile wird dasjenige vereinbart, was dem Willen der Vertragsparteien am ehesten entspricht.
11.2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

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