Effizient sanieren und staatliche Förderung für die Wärmeübertragung kassieren!

Förderung unabhängig vom Wärmeerzeuger:
Niedertemperaturheizkörper, Flächenheizungssysteme, Regelkomponenten und Abgabssystem uvm.

Ihr Heizkörpertausch, der Einbau eines neuen Flächenheizungssystems oder Abgabssystems inkl. aller Regelkomponenten kann z.B. mit

15 – 40%

über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle) direkt bezuschusst werden!

  • Dies kann entweder im Rahmen einer Heizungssanierung möglich sein – also wenn Ihr alter Wärmeerzeuger erhalten bleibt und Sie das Heizsystem drumherum sanieren
  • oder natürlich auch dann, wenn Sie einen neuen regenerativen Wärmeerzeuger in Ihrem Bestandsgebäude einbauen und in diesem Zuge z.B.: die Wärmeübertragung oder das Abgassystem auf den neuen Wärmeerzeuger anpassen.

Selbstverständlich können die Kosten für die Wärmeübergabe, Wärmeverteilung sowie Speicherung alternativ auch indirekt über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert werden, wenn Sie Ihr Bestandsgebäude auf ein Effizienzhausniveau sanieren.

Wichtig bei BAFA und KfW ist, dass noch keine Aufträge vergeben sein dürfen, bevor der Antrag beim Fördermittelinstitut gestellt wird und die jeweiligen technischen Mindestanforderungen erfüllt werden.

Hier bekommen Sie Hilfe im Förder-Dschungel

Alle weiteren Förderdetails zur Antragstellung sowie die dazugehörigen technischen Mindestanforderungen zu KfW & BAFA finden Sie unter:

Arbeitshilfenübersicht  ›

... oder Sie entscheiden sich für eine Zusammenarbeit mit unserem Förderpartner PuR GmbH.

Bei PuR profitieren Sie von fachlich versierten Fördermittelberatern, die Sie exklusiv von der Fördermittelanalyse, über die Beantragung der Zuschüsse bis zur Auszahlung und darüber hinaus betreuen und alle Hürden sowie technischen Anforderungen im Förderdschungel kennen.
Bei der Sanierung auf ein Effizienzhaus benötigen Sie einen zugelassenen EnergieEffizienzExperten. Auch hierbei ist unser Partner PuR Ihnen gerne behilflich, da die notwendigen Zertifizierungen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude vorliegen.

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oder telefonisch unter 034298/150380.