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Bis zu 45 % staatliche Förderung sichern.

Informieren Sie sich hier wie die Förderung funktioniert und welche Vorteile Sie Ihren Kunden anbieten können.

UMSTIEG AUF ERNEUERBARE WÄRME IM GEBÄUDEBESTAND WIRD GEFÖRDERT

Wenn Ihre Kunden in Zukunft erneuerbare Energien beim Heizen nutzen, können sie bei der Modernisierung im Bestand im besten Fall fast die Hälfte ihrer Investition mit staatlicher Förderung zurück erhalten. Das gilt auch für Heizkörper, Flächenheizsysteme, Regelungskomponenten und die Planung, denn die kompletten Einsparpotenziale lassen sich nur so erzielen – für mehr Effizienz und Wärmekomfort. 

 

Art der Heizungsanlage Gebäudebestand
  Fördersatz1 Fördersatz mit
Austausch Ölheizung1
Solarthermieanlage2 30% 30 %
Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage 35% 45%
Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybride)3 35% 45%
Nachrüstung eines Sekundärbauteils für Biomasseanlage
zur Partikelabscheidung oder Brennwertnutzung4
35%  
Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung 30 %6 40 %6
  mit späterer Einbindung der erneuerbaren
Wärmeerzeugung (Renewable Ready)5
20 %7  

Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 30.12.2019.
Anträge können ausschließlich über das elektronische Antragsformular gestellt werden.
Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

1 Die Fördersätze verstehen sich als Förderhöchstgrenze und beziehen sich auf die förderfähigen Kosten für die beantragte Maßnahme.
2 Da die Solarthermieanlage nie allein die gesamte Heizlast eines Gebäudes tragenkann, wird hier keine Austauschprämie gewährt.
3 Kombination einer Solarthermieanlage-, Biomasse- und/oder Wärmepumpenanlage.
4 Im Neubau als Errichtung einer Biomasseanlage inkl. Sekundärbauteil.
5 Renewable Ready: Installiert wird eine Gasbrennwertheizung mit Speicher und Steuerungs- und Regelungstechnik für die spätere Einbindung eines erneuerbaren Wärmeerzeugers.
6 Gilt für die gesamte förderfähige Anlage, inkl. erneuerbarer Wärmeerzeuger.
7 Gilt für die gesamte förderfähige Anlage, ohne den später zu errichtenden erneuerbaren Wärmeerzeuger.

FÖRDERFÄHIGE BEISPIELE

Die folgenden Beispiele werden in der Heizungssanierung in Verbindung mit Niedertemperaturheizkörper und Flächenheizungen gefördert.

Foerderbeispiel: Austausch E2 Wärmepumpenheizkörper in Verbindung mit Wärmepumpenanlage Förderbeispiel: Austausch Flächenheizung in Verbindung mit Wärmepumpenanlage Foerderbeispiel: Austausch E2 Wärmepumpenheizkörper in Verbindung mit Gas-Hybridheizung Foerderbeispiel: Austausch Flächenheizung in Verbindung mit Gas-Hybridheizung

Austausch E2-Tieftemperatur-heizkörper in Verbindung mit Wärmepumpenanlage
35%

Austausch Flächenheizung in Verbindung mit Wärmepumpenanlage
35%

Austausch E2-Tieftemperatur-heizkörper in Verbindung mit Gas-Hybridheizung
30%

Austausch Flächenheizung in Verbindung mit Gas-Hybridheizung
30%

mit Öl Austauschprämie
45%

mit Öl Austauschprämie
45%

mit Öl Austauschprämie
40%

mit Öl Austauschprämie
40%

 

Im Gebäudebestand sind Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der förderfähigen Heizung stehen und die ergänzend zur energetischen Optimierung führen, förderfähig. Dazu gehören auch die Anschaffungskosten (Ersatz-und Neuanschaffung) von:

• E2-Tieftemperaturheizkörper
• Niedrigtemperatur-Heizkörper und Gebläsekonvektoren, die eine Reduzierung der Vorlauftemperatur ermöglichen (Vorlauftemperatur 60°C)
• Flächenheizungen (Decken-, Fußboden- und Wandheizungen) inkl. Dämmung
• Voreinstellbare Thermostatventile
• Schornstein- & Abgassysteme